Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) für den Goldankauf
Der Käufer schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag über den Kauf von Edelmetallhaltigen Metallen, Schmuckstücken oder über Uhren ab. Wesendlicher Bestandteil der AGB sind die Inhalte der jeweiligen Ankaufsquittung. Voraussetzung für die Gültigkeit der vorliegenden AGB ist die Volljährigkeit der jeweiligen Vertragespartner, bzw. die Volljährigkeit des Anbieters und Verkäufer.
Das vom Ankäufer gemachte Kaufpreisangebot gilt nur für den jeweiligen Zeitpunkt (soweit nichts anderes vereinbart ) und verliert nach Verlassen des Ladenlokals seine Gültigkeit. Der Käufer führt für jeden Gegenstand eine Echtheitsprüfung durch.
Diese Prüfung ist grundsätzlich kostenfrei. Sollte es sich bei einer späteren Prüfung der angekauften Gegenstände herausstellen, das es sich tatsächlich nicht um das zuerst angenommene Edelmetall oder um eine funktionstüchtige oder echte Markenuhr, oder um den angenommenen Edelstein in der angenommenen Qualität handelt, verpflichtet sich der Verkäufer, die Gegenstände Zug um Zug gegen die Rückgabe des gezahlten Kaufpreises zurückzunehmen.
Für die Gültigkeit dieser Regelung ist die Unterschrift unter der Ankaufsquittung nicht Bedingung.
Für Echtheitsprüfungen ohne Verkaufsabsicht kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Die Höhe der Gebühren hängen zur Kenntnisnahme im Geschäft aus.
Bei der Ermittlung des Ankaufsangebotes, insbesondere bei der Ermittlung von Gewichten, hat der Anbieter Anspruch auf freien Blick auf die Waage bzw. auf Verlangen die Nennung des jeweiligen Bruttogewichtes. Mit Auszahlung der Kaufpreises sind alle Bedingungen für die Gültigkeit des Kaufvertrages und des Übergangs der Eigentums von dem Verkäufer an den Käufer geregelt. Insbesondere hat der Verkäufer keinen Anspruch auf anschließende Wandlung bzw. Stornierung dieser Kaufvereinbarung. Der Käufer kann frei über den gekauften Gegenstand verfügen.
Beanstandungen bzw. des Kaufpreises bzw. der ausgezahlten Geldsumme können nicht mehr erhoben werden. Insbesondere liegt es im Ermessen des Käufers, gekaufte Gegenstände einzuschmelzen oder frei in seinem Ladengeschäft zu verkaufen.
Der Käufer ist berechtigt, vom Anbieter und Verkäufer ein gültiges Legitimationspapier (Bundespersonalausweis/Führerschein/Pass u.a. ) zu verlangen. Im Verweigerungsfall kann der Käufer die Kaufabwicklung abbrechen und den Ankauf verweigern.
Der Käufer verpflichtet sich, die vom Käufer erhobenen Personaldaten vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich im Zusammenhang mit der Kaufabwicklung zu verwenden. Der Verkäufer wird darauf hinwiesen, dass auch Behörden Zugriff auf die erhobenen Daten gewährt wird.
Der Käufer prüft mit Auszahlung der Kaufsumme die Vollständigkeit der ausgezahlten Geldsumme. Nach erstmaligen und direktem Verlassen des Ladengeschäftes hat der Verkäufer keinen Anspruch auf weitere Auszahlungen ( Kaufpreis sei nicht vollständig oder falsch ausgezahlt worden).
Diese Regelung betrifft nicht An- oder Teilzahlungen, die unter Berücksichtigung des Einzelfalls gemacht werden und wo eine Restzahlung zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden. Hier gilt die vorgenannte Regelung erst mit Auszahlung der Restsumme.
Für gewerbliche Kunden, insbesondere im Hinblick der steuerlichen Behandlung und Abwicklungen, gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen oder Regelungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder rechtlich nicht zulässig sein, so wird oder werden diese so ersetzt/ergänzt, dass der Sinn des Geschäftes erreicht wird. Die sonstigen Bestimmungen und Regelungen bleiben davon unberührt und gültig. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.